Erich Busack, * 1898

4. Juli 1939 Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf
27. September 1940 Tötungsanstalt Brandenburg
Ermordet

Stolperstein:
Alte Poststraße 13, Bad Rehburg

Familie:

 

Der Jude Erich Busack wurde am 21. September 1898 in Bergkirchen (Landkreis Schaumburg) geboren. Seine Eltern waren Julius und Jeanette Busack, geborene Weinberg. Er heiratete am 20. September 1924 die aus Windheim (Landkreis Minden) stammende Else Cohn.
In Bergkirchen lebte Erich zunächst mit seiner Frau Else und deren Tochter Grete allein in einem Haus, zog dann mit ihnen in das Haus seiner Eltern Julius und Jeanette. Ihrer beider Tochter Herta wurde in Bergkirchen am 10. Juli 1926 geboren.

Während Julius Busack 1941 in Bergkirchen starb, wurde Jeanette Busack im Juli 1942 in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, wo sie fünf Monate später ermordet wurde.

Else und die beiden Mädchen Grete und Herta wurden am 15. Dezember 1941 von Hannover in das Ghetto Riga deportiert. Während Grete 1943 gemeinsam mit ihrem im Ghetto geborenen Sohn Gideon nach Auschwitz deportiert und ermordet wurde, war für Else und ihre Tochter Herta die nächste Station ihres Leidensweges im Oktober 1944 das Konzentrationslager Stutthof. Beide haben nicht überlebt, ihre Todestage sind unbekannt.

Erich wurde ein Opfer der T4-Aktion der Nazis. Nachdem er im Juli 1939 wegen psychischer Probleme zunächst in die Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf eingewiesen worden war, wurde er im September 1940 von dort in die Tötungsanstalt Brandenburg gebracht, wo er ermordet wurde.

 

 

Erinnerungen und Schicksal:

 

Erich Busack war 15 Jahre alt, als 1914 der Erste Weltkrieg begann. Aus der Gemeindeschule in Bergkirchen war er zwei Jahre zuvor regulär entlassen worden.

Wir wissen nicht, wann Erich als Soldat in den Krieg musste, haben aber einen Hinweis darauf, dass er von Dezember 1917 bis März 1918 in einem Kriegslazarett im schlesischen Brieg war. Er war auf Wache schlafend angetroffen worden und laut Versorgungskammer sollte geklärt werden, ob er eine „Bewusstseinsstörung auf epileptischer Grundlage“ habe. Diese Diagnose verwarfen die Ärzte schließlich, attestierten ihm aber eine „gewisse geistige Unreife“. „In seinem ganzen Verhalten hatte er immer etwas Kindliches an sich“, heißt es in den Akten weiter.

Erichs Vater, Julius Busack, gab Jahrzehnte später für die Patientenakte seines Sohnes in der Wunstorfer Heil- und Pflegeanstalt an, dass dessen Charakter „bis zur Militärzeit gut“ war. Während dieser Zeit im Krieg, aus dem Erich im Alter von 20 Jahren zurück nach Bergkirchen kam, hatten sich demzufolge erste Verhaltensänderungen bei ihm bemerkbar gemacht. Vom Lügen und „kleinen Diebereien“ ist bereits in der Akte der Versorgungskammer die Rede. Das setzte sich auch in der Nachkriegszeit fort.

Erich begann, sich seinen Lebensunterhalt als fahrender Händler zu verdienen. Ein älterer Mann aus Münchehagen erinnert sich noch so an ihn - und daran, dass er mit dem Fahrrad unterwegs gewesen ist, um Waren zu verkaufen. Aus weiteren Quellen wissen wir, dass Erich seinen Lebensunterhalt mit einem Wandergewerbe verdiente. Nun habe Erich dem Vater des Münchehägers, der sich ebenfalls in diesem Gewerbe versuchen wollte, wohl Tipps gegeben. „Mein Vater war nicht hartnäckig genug“, sagt der Münchehäger – und Erich habe versucht, ihm zu erklären, wie er erfolgreicher sein könne.

Vermutlich aus den 1930er Jahren stammt dieses Foto aus Bergkirchen. Erich Busack ist rechts, auf der Kutsche sitzend, zu sehen.
Vermutlich aus den 1930er Jahren stammt dieses Foto aus Bergkirchen. Erich Busack ist rechts, auf der Kutsche sitzend, zu sehen.

Aktenkundig wurde Erich das nächste Mal im Jahr 1921, als er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu „300 Mark Geldstrafe eventuell 30 Tage Gefängnis“ verurteilt wurde. Im Dezember 1921 wurde er wegen einfachen Diebstahls in fünf Fällen und schweren Diebstahls in einem Fall zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, von denen zwei Monate durch die Untersuchungshaft als verbüßt galten. Weitere Verurteilungen folgten 1925 und 1927.

Zu jener Zeit heiratete Erich auch und bekam mit seiner Frau Else ein Kind: 1924 war die Hochzeit, 1926 wurde Tochter Herta geboren.

Im Jahr 1928 hatte er einen schweren Motorradunfall mit einem komplizierten Unterarmbruch infolgedessen sein rechter Arm verkrüppelt blieb. Während dieser ganzen Zeit lebte Erich in Bergkirchen – zunächst mit Frau und Kind allein in einem Haus, vermutlich wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten irgendwann im Haus seiner Eltern. 1932 zog die Familie nach Hagenburg.

Erichs Vorstrafen wurden 1935 erneut herangezogen, als ihm nachgesagt wurde, er habe „ungehörige Äußerungen über die Regierung“ gemacht. Während seiner Verkaufstätigkeit soll er in Steinhude gesagt haben, dass Hitler bei der Wahl im Jahr 1934 weniger Stimmen als zuvor bekommen habe – weswegen ihm die Gewerbekommission Ende 1934 mitteilte, dass er keinen neuen Wandergewerbeschein bekommen werde. Erich prozessierte dagegen, da ihm und seiner Familie mit dieser Versagung die Lebensgrundlage entzogen wurde. Zahlreiche Zeugen, vom Bürgermeister Hagenburgs über den Ortsgruppenleiter Steinhudes bis zu denjenigen, die Erichs Äußerung gehört haben sollen, wurden in dem Prozess vor dem Bückeburger Landgericht vernommen.  Während Hagenburgs Bürgermeister in Sorge zu sein schien, dass die Familie Busack der Gemeinde zur Last fallen werde, wenn Erich seinem Gewerbe nicht mehr nachgehen könne, und der Ortsgruppenleiter „nichts Negatives“ über ihn zu berichten hatte, sagten Menschen aus Steinhude nach und nach aus, dass ihnen erzählt worden sei, was Erich gesagt haben solle. Letztlich fand sich niemand, der bestätigte, dass die strittige Äußerung überhaupt fiel. Die Vermutung des Hagenburger Bürgermeisters war, dass Erich den Kaufleuten in Steinhude mit dem Verkauf von Kaffee unbequem geworden sei und sie ihn deshalb anzeigt hätten. Mehr als drei Monate dauert das Verfahren bis Erich den Bescheid der Gewerbekommission bekam, dass er den Gewerbeschein nun neu beantragen könne.

Eine weitere Veränderung im Leben der Familie Busack gab es im April 1937 mit dem Auszug aus ihrer Wohnung in Hagenburg. Erich, Else und Herta zogen von dort nach Bad Rehburg in das Haus der jüdischen Familie Freundlich.

 

Was den Familien Busack und Freundlich in der Pogromnacht vom 9. November 1938 widerfuhr, wissen wir nicht und haben auch keine Kenntnis davon, ob Erich Busack und Siegmund Freundlich wie Tausende anderer jüdischer Männer in ein Konzentrationslager deportiert wurden.

Wenig später jedoch, Mitte März 1939, bekam Erich offensichtliche psychische Probleme. Seiner Frau unterstellte er, Verhältnisse mit anderen Männern zu haben. Er versuchte, Suizid zu begehen, und griff seine Frau mit einem Messer an. Wenige Tage später wurde er in die Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf eingeliefert. Er leide an „Eifersuchts-Wahnsinn“, hieß es in Bad Rehburg. Die Diagnose der behandelnden Ärzte in Wunstorf lautete Schizophrenie. In der Klinik blieb er rund drei Monate, wurde dann nach Hause entlassen – um drei Wochen später erneut eingeliefert zu werden, da alle Symptome, die er im März bereits gezeigt hatte, eher noch verstärkt wieder auftraten: maßlos übersteigerte Eifersucht, Wut- und Tobsuchtsanfälle und tätliche Angriffe auf seine Frau Else. Ab dem 4. Juli 1939 lebte Erich stationär in der Heil- und Pflegeanstalt.

Eine Katastrophe für Erich und 157 weitere jüdische Patienten psychiatrischer Kliniken aus dem gesamten norddeutschen Raum bahnte sich dort im August 1940 mit einer Verordnung des Reichsministers des Innern an. Jüdische Patienten sollten in die Provinzial Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf verlegt werden, um von dort weitertransportiert zu werden.

Asmus Finzen, der von 1975 bis 1985 Direktor der Wunstorfer Klinik war, schrieb 1983 das Buch „Auf dem Dienstweg – Die Verstrickung einer Anstalt in die Tötung psychisch Kranker“, mit dem er versuchte, die Vorgänge in Wunstorf seinerzeit zu rekonstruieren. Zu diesem „Transport“, auf den auch Erich Busack geschickt wurde, schreibt Finzen:

 „Sie (die Maßnahme) mutet an wie eine Fingerübung für die spätere „Euthanasie“-Aktion ebenso wie für die Massenvernichtung der Juden in Auschwitz und anderen Orten.“

 

Eine Begründung der Verordnung seinerzeit war es, dass es den übrigen Patienten nicht zugemutet werden könne, weiterhin mit jüdischen Kranken gemeinsam zu leben. Aus diesem Grund sollten sämtliche jüdischen Patienten der norddeutschen Kliniken gemeldet werden, um im September 1940 zunächst nach Wunstorf transportiert zu werden, von wo sie gemeinsam in eine andere Anstalt werden sollten. Wohin dieser Transport gehen sollte, wurde weder den Patienten noch den Kliniken mitgeteilt.

In der Wunstorf Klinik lebten damals sechs jüdische Männer und zwei jüdische Frauen. Am 27. September 1940 waren 158 Patienten jüdischen Glaubens aus zahlreichen Kliniken in Wunstorf, die auf ihren Abtransport warteten.

Zur Vorgeschichte: Vom 1. September 1939, dem Tag, an dem der Zweite Weltkrieg begann, datiert der „Euthanasie“-Erlass Hitlers, der das Schicksal von 100.000 seelisch kranken und geistig behinderten Menschen besiegelte:

„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Gesundheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“.

 

Dieser Erlass schuf die Rechtsgrundlage für das Programm der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“.

 

Der „Weitertransport“, der in Wunstorf für den 27. September 1940 geplant war, muss sich in den jüdischen Gemeinden und unter den Angehörigen der Patienten herumgesprochen haben. Und obwohl offiziell lediglich von einer „Verlegung“ der Kranken die Rede ist, war die Dramatik der Situation anscheinend vielen bewusst. Es fehlte nicht an Versuchen, einzelne Kranke zu retten. So wendete sich etwa die Bezirksstelle Hannover der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland am 21. September 1940 per Eilboten mit einem Brief an die Wunstorfer Klinik:

„Wir bitten höflich, uns diejenigen jüdischen Insassen ihrer Anstalt bzw. aus anderen Anstalten zugewiesenen Geisteskranken namhaft machen zu wollen, gegen deren Entlassung keine ärztlichen Bedenken mehr bestehen. Soweit die Betreffenden Angehörige besitzen, würden wir diese nach Möglichkeit veranlassen, die Entlassenen sofort aufzunehmen.“

 

Julius Busack, Erichs Vater, war einer derjenigen, die darauf hingewiesen wurden und die einen letzten Rettungsversuch starteten. Am 27. September 1940, dem Tag des Abtransports, ist der Brief, den er der Klinik schickte, dort mit einem Eingangsstempel versehen worden:

 „Ich bitte Sie, meinen Sohn Erich Israel Busack, falls keine ärztlichen Bedenken vorliegen, zu mir zu entlassen. Ich bin zu seiner Aufnahme bereit, und bitte mir gegebenenfalls mitzuteilen, wann ich ihn aus der Anstalt abholen darf.
Mit Hochachtung!
Julius Israel Busack"

 

Als Antwort bekam Julius lediglich ein – ebenfalls vom 27. September datiertes – Formschreiben, dass sein Sohn „durch Sammeltransport in eine andere Anstalt überführt“ worden sei. Handschriftlich ist auf dem Brief vermerkt „Ihr Sohn war noch nicht entlassungsfähig“

Wohin die Patienten überführt wurden, blieb lange Zeit im Dunkeln. Während der Transport akribisch geplant war, findet sich nirgendwo in den Unterlagen ein Hinweis auf das Ziel. In dem Monat danach scheint sich herauszukristallisieren, dass der Transport nach Cholm in Posen gegangen sein soll. Diese Information hält sich hartnäckig und wird wohl auch von den ausführenden Stellen verstärkt.

Noch in einer Eintragung in dem Melderegister Bad Rehburgs zu Erich Busack, die nach 1952 gemacht wurde, ist Folgendes vermerkt:

„Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichtes Stolzenau vom 08.03.1952 für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 08. Mai 1945 24:00 Uhr festgestellt.
Nach einem Vermerk aus der Geburtsurkunde des Erich Busack StA Bergkirchen 11/1898 ist Busack schon am 03.02.1941 in Chelm/Polen verstorben. Standesamt Chelm II Nr. 393/1941.“

 

Asmus Finzen schreibt dazu:

„In Wirklichkeit gab es die Anstalt Cholm bei Lublin überhaupt nicht. F. K. Kaul (1973, 1977) berichtet, dass die jüdischen Kranken in das alte Brandenburger Zuchthaus transportiert und dort vergast wurden. Die „Anstalt Cholm“ war nichts als eine Täuschung. Das Standesamt Cholm, das die Sterbeurkunden ausstellte, befand sich im Berliner Kolumbus-Haus am Potsdamer Platz. Hier wurden getarnte Trostbriefe für die Angehörigen Juden und gefälschte Sterbeurkunden der Ermordeten ausgestellt.“

 

Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft war immer noch nicht geklärt, was mit den jüdischen Kranken geschah, die auf diesen Transport in den Tod geschickt wurden. So fragte das Amtsgericht Stolzenau etwa im September 1951 bei der Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf an, ob „der Viehhändler Erich Busack aus Bad Rehburg sich im Kriege in der dortigen Anstalt befunden hat und von dort aus nach Polen verbracht worden ist“. Die Antwort aus Wunstorf darauf lautete:

„Der Obengenannte befand sich vom 22.3.1939 bis 27.9.1940 in der hiesigen Anstalt und ist am letztgenannten Tage aufgrund des Erlasses des Herrn Reichsverteidigungs-Kommissars durch Sammeltransport (Judentransport) in eine andere Anstalt verlegt worden. Näheres ist hier nicht bekannt.“

In der Gaskammer des ehemaligen Zuchthauses Brandenburg, wohin der Transport tatsächlich führte, wurden von Februar bis Oktober 1940 mehr als 9.000 psychisch Kranke und geistig Behinderte aus Nord- und Mitteldeutschland ermordet. Im Oktober 1940 wurde die Brandenburger Anstalt in die neu eingerichtete Tötungsanstalt Bernburg verlegt. Die Gaskammer dort ist erhalten geblieben.

Wir gehen davon aus, dass Erich Busack am 27. September 1940 von der Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf zu der Brandenburger Anstalt transportiert und dort mit weiteren 157 jüdischen Kranken direkt in die Gaskammer geführt wurde.

Stolpersteine zum Gedenken an Erich Busack, seine Frau Else und seine Tochter Herta haben wir im November 2019 vor dem Haus „Alte Poststraße 13“ in Bad Rehburg verlegen lassen. Die Patenschaft für den Stolperstein für Erich Busack als Opfer des „Euthanasie“-Programms der Nationalsozialisten haben Mitarbeiter und Patienten des Maßregelvollzugszentrums, das sich in direkter Nachbarschaft des ehemaligen Wohnhauses der Familie Busack in Bad Rehburg befindet, übernommen.

 

Beate Ney-Janßen

Quellen:

- Website www.juedisches-leben.kommunalarchiv-minden.de

- Melderegister Gemeinde Hagenburg

- Melderegister Gemeinde Bad Rehburg

- Zeitzeugen, hinterlassene Briefe

- Bundesarchiv, Gedenkbuch

- Buch der Erinnerung: Die ins Baltikum deportierten deutschen Juden, Seite 778

- Patientenakte Erich Busack, Nieders. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 155 Wunstorf, Acc. 2004/065 Nr. 00126

- Website Stadt Hannover, Erinnerungsorte, Ohestraße 8

- Gewerbeuntersagungsverfahren Erich Busack von 1935, Staatsarchiv Bückeburg

- Sippentafel Erich Busack, Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 155 Wunstorf, Acc. 2006/043 Nr. 438

- Wiedergutmachungsakte Erich Busack, Nieders. Hauptstaatsarchiv in Hannover, Nds. 110 W, Acc. 84/90 Nr. 500/12

- Asmus Finzen: „Auf dem Dienstweg“, Psychiatrie-Verlag, 1984

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